Nein vom Verfassungsgericht
Fijáte 301 vom 14. Jan. 2004, Artikel 13, Seite 6
Original-PDF 301 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 --- Nächstes Fijáte
Nein vom Verfassungsgericht
Guatemala, 09. Dez. Der Fall der Entschädigungszahlungen an die ehemaligen Zivilpatrouillisten (Ex-PAC) kehrt in die Diskussion zurück, nachdem das Verfassungsgericht, höchstes Organ in dieser Materie, die vorläufige Suspendierung der Zahlungen bestätigte. Die Resolution des Gerichts zu Gunsten des Einspruchs gegen die Zahlungen lag drei Wochen auf Eis, nachdem die Institution diese aufgrund der massiven Einwände seitens MenschenrechtsaktivistInnen beschlossen hatte. Zur endgültigen Bestätigung war schliesslich die Unterschrift von sieben VerfassungsrichterInnen nötig, doch Cipriano Soto, als siebter im Bunde, hatte besagte Sitzung vor der Unterzeichnung verlassen. ,,Der Präsident der Republik kann nicht mittels eines Regierungsabkommens über den Bestand des nationalen Etats verfügen. Diese Aufgabe obliegt der Legislative," argumentiert das Verfassungsgericht. Von einigen AnalystInnen wird diese Entscheidung als reichlich spät bewertet, die darauf hinweisen, dass die Anordnung des Mandatsträgers von vorne herein verfassungswidrig gewesen sei. Die finanzielle Kompensierung der Ex-PAC ,,für die Zeit des Dienstes am Vaterland" wurde von Präsident Portillo im August 2002 in Form eines solchen Regierungsabkommens ratifiziert, nachdem diese von ihm mittels gewalttätigen Unruhen die Erfüllung seiner Versprechen, die er in der Wahlkampagne 1999 machte, gefordert hatten. Die am stärksten Begünstigten waren die Ex-PAC im Departement Petén, angeführt von Rosenda Pérez, die jetzt zur Abgeordneten der Republikanische Front Guatemalas gewählt wurde. Dieser waren von der Regierung 70 Mio. Quetzales für angebliche Entwicklungsprojekte bewilligt worden, während sich andere Ex-PAC-Gruppen den Forderungen anschlossen und Unruhen provozierten. Noch vor der ersten Wahlrunde am 9. November wurde die erste Rate der insgesamt 5´000 Quetzales für jeden an den Grossteil der Fordernden gezahlt, der Rest sollte 2004 gezahlt werden. Nach oben |
Während MenschenrechtsaktivistInnen erleichtert sind über die Entscheidung des Verfassungsgerichts, sucht sich die frisch gewählte zukünftige Regierungspartei Grosse Nationale Allianz (GANA) aus dem Malheur zu winden, hatte Kandidat Berger doch selbst in der letzten Präsidentschaftswahlrunde seine Bereitschaft zur Auszahlung der Gelder noch wiederholt. ,,Wir werden das Regierungsabkommen, das als verfassungswidrig deklariert wird, modifizieren, jedoch werden wir weiter den Willen verfolgen, einen Weg zu finden, um die ausstehenden Entschädigungszahlungen zu tätigen," so Otto Pérez Molina, Sicherheitsund Verteidigungsbeauftragter der künftigen Regierung Oscar Bergers. |
Original-PDF 301 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 --- Nächstes Fijáte