Zwangssolidarität mittels neuer Steuern
Fijáte 373 vom 29. November 2006, Artikel 4, Seite 4
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Zwangssolidarität mittels neuer Steuern
Guatemala, 22. Nov. Mit der Billigung eines speziellen Solidaritätsbeitrags, der Angestellten obligatorisch entzogen und von Selbständigen als "freiwillig" gefordert wird, hat der Kongress nun eine vermeintliche Quelle ausgemacht, aus der die Gelder für eine monatliche Pension in Höhe von 400 Quetzales (ca. US-$ 52) den SeniorInnen zuteil werden soll, die nicht sozialversichert sind. (siehe ¡Fijáte! 363) Zur Spendensteuerkasse gebeten werden Einzelpersonen mit einem Netto-Verdienst über 24.000 Quetzales (ca. US-$ 3.160) bzw. Unternehmen mit einem Gewinn über Q 100.000 (ca. US-$ 13.160) im Jahr. In der letzten Woche hatte eine Gruppe von älteren Menschen einige Tage lang Wind, Regen und Sonne getrotzt, um den Kongress noch vor dessen Weihnachtspause vom 1. Dezember bis 14. Januar dazu zu bringen, endlich zu ihren Gunsten zu entscheiden. Den letzten Pensionsgesetzvorschlag hatten zum einen Präsident Berger mit einem Veto und schliesslich das Verfassungsgericht verhindert, da das Dokument nicht beinhaltete, woher die Gelder kommen sollten. Im jetzigen Vorschlag ist neben den zweimal im Jahr zu entrichtenden Solidarbeiträgen ein Beitrag über 250 Mio. Quetzales der Regierung vorgesehen, der wiederum in den Haushaltsplan für 2007 aufgenommen werden muss. Gewonnen werden sollen diese Mittel durch das Wirtschaften mit Schatzbriefen. Ausserdem sei die Kasse offen für zusätzliche nationale wie internationale Spenden. Neben dem UnternehmerInnenverband CACIF und der Industriekammer CIG kritisierten auch AnalystInnen und soziale Organisationen die Erhebung neuer Steuern, die teilweise zu einer Verdopplung der Einkommenssteuer oder gar einer Verdreifachung von Abzügen für die Arbeitenden führen würden. Die Medien liesen gar schärfere Töne verlauten. So bezeichnet die Tageszeitung Prensa Libre als pervers, was bewusst Schaden verursacht: "Deswegen passt der Begriff gut auf die letzte Aktion der Abgeordneten, die eine Solidaritätssteuer schaffen zugunsten der SeniorInnen in dem Wissen, dass diese sehr wahrscheinlich verfassungswidrig und auf Dauer unhaltbar ist." Und obendrein politisiere der Entscheid den Rechtsanspruch der Betroffenen und versucht, diejenigen zu GegnerInnen der Alten zu machen, die es wagen, die Solidaritätssteuer zu kritisieren. Nach oben |
Die freiwillige Unterstützung durch Spenden zu Gunsten der SeniorInnen gäbe es ausserdem sei Jahren. Die Tageszeitung Siglo XXI zitiert in ihrem mit "Populismus hinter dem SeniorInnengesetz" titulierten Artikel denn auch den Präsidenten mit folgendem Kommentar: "Es ist absurd, Einwände gegen ein Projekt zu erheben, das diesen Personen helfen will", womit Berger sich auf die Ankündigung der Unternehmensspitzen bezieht, rechtlichen Einspruch zu erheben. Zuguterletzt informierte Hugo Beteta, ehemaliger Leiter der Planungsstelle SEGEPLAN, der kürzlich das Amt des Finanzministers übernommen hat, dass rein finanzrechtlich die Pension für SeniorInnen überhaupt nicht aus der Anlage von Schatzbriefen fliessen darf. Aber den SeniorInnen kann man offenbar diesen Zynismus zumuten. |
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