Mit dem DR-CAFTA gegen den Staat
Fijáte 411 vom 04. Juni 2008, Artikel 3, Seite 3
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Mit dem DR-CAFTA gegen den Staat
Guatemala, 23. Mai. Obwohl Guatemala die meisten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert hat, bleibt das Thema Gewerkschaften ein rotes Tuch. Dabei wird das Recht auf gewerkschaftliche Freiheit in Form von Einschüchterungsversuchen, Belästigung und gar Mord von denjenigen Arbeitenden verletzt, die sich organisieren wollen, um kollektiv mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. In diesem Jahr sind bereits fünf GewerkschafterInnen getötet worden. Sechs guatemaltekische Gewerkschaften, unterstützt von der US-amerikanischen Gewerkschaftszentrale AFL-CIO, haben jetzt Anzeige erstattet gegen den guatemaltekischen Staat und berufen sich auf das Arbeitskapitel des Freihandelsvertrages zwischen den USA, Zentralamerika und der Dominikanischen Republik (DR-CAFTA). Selbst Rubén Dario Morales, Vorsitzender der Arbeitskommission des Kongresses, ist sich darüber im Klaren, dass 71 der ILO-Konventionen, die in Guatemala gültig sind, nicht erfüllt werden. Angesichts der Kritik der ILO tut er gut daran, just in diesem Zusammenhang anzukündigen, dass sich seine Kommission mit einer Neuerarbeitung des Arbeitsgesetzbuches und mit Reformen des Gesetzes für Zivile Dienste beschäftigen will. Der DR-CAFTA ist derweil seit drei Jahren in Kraft. Als Beispiel für die Verletzung des Gewerkschaftsrechtes wird in diesen Tagen der Fall des Gremiums der Vertriebsarbeitenden des Petén (SITRAPETEN) vorgeführt, die für die Getränkeverteilung der nationalen Herstellerfirma Agua Salvavidas tätig sind. Die Arbeitenden berichten, dass dreizehn ihrer KollegInnen gefeuert und die anderen zumindest bedroht und unter Druck gesetzt wurden, nachdem sie im Februar 2007 die Formalitäten zur Gewerkschaftsgründung aufgenommen haben. Zwar zeigte sich das Unternehmen nach einem Streik der 13 Gekündigten bereit, diese ohne Konsequenzen wieder einzustellen, doch auf einmal zeigte es diese doch an. Nach oben |
Den Beschuldigten wurde daraufhin gerichtlich auferlegt, 13 Mindestgehalte (ca. US-$1´900) Strafe zu zahlen. Zudem habe das Arbeitsministerium fünf Mal ihren Gewerkschaftsantrag zurückgewiesen, was die Betroffenen als eindeutige Begünstigung der Interessen der Corporación Castillo Hermanos, einem mächtigen Unternehmenskonglomerat, das einen grossen Teil des nationalen Getränkemarkts kontrolliert und zu dem auch Salvavidas gehört, auslegen. Irgendwann wurde der Antrag doch genehmigt, aber kurz zuvor hatte die lokale Dependance von Salvavidas ihre vermeintliche Pleite verkündet. Gegen das Mutterunternehmen und eine andere Tochter von Salvavidas de Guatemala S.A. liegen einige arbeitsrechtliche Klagen vor. |
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