Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's
Fijáte 202 vom 19. Jan. 2000, Artikel 5, Seite 4
Original-PDF 202 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 --- Nächstes Fijáte
Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's
Guatemala, 19. Dezember 1999. Der Oberste Spanische Gerichtshof hat die Klage der Friedensnobelpreisträgerin Der zuständige spanische Richter, Guillermo Ruiz Polanco sprach eine Frist von zehn Tagen aus, innerhalb der die Anklage bestätigt werden muss, was Menchú unverzüglich tat. Das weitere Vorgehen der spanischen Justiz sieht nun die genaue Prüfung der Anklage durch den Richter Ruiz Polanco und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft vor. An die Klage gegen Gleichzeitig reichte der Anwalt der Militärs, Julio Cintrón Gálvez bei der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft eine Klage gegen Rigoberta ein, wegen Vergehen gegen die |
Laut Cintrón Gálvez verstösst die Aktion Menchú's, im Ausland guatemaltekische Staatsangehörige anzuklagen, mit der Begründung, die guatemaltekische Justiz funktioniere nicht, gegen die Souveränität und Einheit der Nation und müsse mit zehn bis zwanzig Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Bruder des angeklagten General und Kongresspräsidenten Efraín Rios Montt, Erzbischof Menchú begründet ihre Anklage in Spanien damit, dass z.B. im Fall des Brandattentates auf die spanische Botschaft, bei dem nebst anderen ihr Vater umkam, seit neunzehn Jahren nichts mehr passiert sei. Sie habe die Anklage im Januar 1981 eigereicht und in den ersten sechs Monaten sei einzig das Delikt von 'Völkermord' auf 'Mord' verändert worden. Seither sei nicht einmal mehr der Deckel der Akte geöffnet worden. |
Original-PDF 202 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 --- Nächstes Fijáte