Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's
Fijáte 202 vom 19. Jan. 2000, Artikel 5, Seite 4
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Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's
Guatemala, 19. Dezember 1999. Der Oberste Spanische Gerichtshof hat die Klage der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú gegen sechs Militärs und zwei Zivile wegen Völkermord, Folter und Staatsterror geprüft und angenommen (siehe Fijáte Nr. 200). Der zuständige spanische Richter, Guillermo Ruiz Polanco sprach eine Frist von zehn Tagen aus, innerhalb der die Anklage bestätigt werden muss, was Menchú unverzüglich tat. Das weitere Vorgehen der spanischen Justiz sieht nun die genaue Prüfung der Anklage durch den Richter Ruiz Polanco und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft vor. An die Klage gegen Efraín Rios Montt, Oscar Humberto Mejía Víctores, Fernando Romeo Lucas García, Angel Aníbal Guevara Rodríguez und Benedicto Lucas García schlossen sich in Guatemala weitere Sektoren an. Gleichzeitig reichte der Anwalt der Militärs, Julio Cintrón Gálvez bei der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft eine Klage gegen Rigoberta ein, wegen Vergehen gegen die Verfassung, Unterlassung von Anklage, Verrat am Vaterland sowie Angriff auf die Sicherheit und Unabhängigkeit des Staates. Nach oben |
Laut Cintrón Gálvez verstösst die Aktion Menchú's, im Ausland guatemaltekische Staatsangehörige anzuklagen, mit der Begründung, die guatemaltekische Justiz funktioniere nicht, gegen die Souveränität und Einheit der Nation und müsse mit zehn bis zwanzig Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Bruder des angeklagten General und Kongresspräsidenten Efraín Rios Montt, Erzbischof Mario Rios Montt ist ebenfalls der Meinung, dass Menchú zuerst die nationalen Gerichte hätte einschalten sollen. Im Falle einer Niederlage hätte sie dann immer noch an die internationalen Gerichte gelangen können. Des weiteren sei er nicht über den Inhalt der Klage Menchú's gegen seinen Bruder informiert, meinte der Erzbischof. Menchú begründet ihre Anklage in Spanien damit, dass z.B. im Fall des Brandattentates auf die spanische Botschaft, bei dem nebst anderen ihr Vater umkam, seit neunzehn Jahren nichts mehr passiert sei. Sie habe die Anklage im Januar 1981 eigereicht und in den ersten sechs Monaten sei einzig das Delikt von 'Völkermord' auf 'Mord' verändert worden. Seither sei nicht einmal mehr der Deckel der Akte geöffnet worden. |
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