Todesstrafe: Der Präsident hat(te) das letzte Wort
Fijáte 212 vom 21. Juni 2000, Artikel 7, Seite 5
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Todesstrafe: Der Präsident hat(te) das letzte Wort
Guatemala, 1. Juni. Bereits während des Wahlkampfes und kurz nachdem er zum Präsidenten ernannt wurde, gab Alfonso Portillo bekannt, er werde auf das Privileg des Präsidenten verzichten, zum Tode verurteilte Häftlinge zu begnadigen. Mitte Mai nun hat die FRG im Alleingang ein Gesetz im Kongress angenommen, das dem Präsidenten das Begnadigungsrecht abspricht. Abgeordnete der Partei des Nationalen Fortschritts (PAN) und der Allianz Neue Nation (ANN) sprachen sich dagegen aus mit der Begründung, es entstehe eine Gesetzeslücke. Ausserdem widerspreche die Entziehung des Begnadigungsrechts dem Pakt von San José, den Guatemala mitunterzeichnet hat und in dem es heisst, "jede zum Tode verurteilte Person soll die Chance auf Begnadigung haben". Portillo, obwohl er sich immer dagegen ausgesprochen hatte, wollte nun doch noch seine Chance wahrnehmen, bevor es zu spät ist und das neue Gesetz in Kraft tritt: Am 1. Juni begnadigte er in einem von drei vorliegenden Fällen den zum Tode Verurteilten. Im Falle des Vergewaltigers eines zehnjährigen Mändchens und der Entführer und Mörder von Isabel de Botrán erachtete er das Todesurteil als gerecht. Nach oben |
Den ebenfalls zum Tode verurteilten Pedro Rax Cucul hingegen, der seine Ehefrau umgebracht hat, begnadigte er mit der Begründung, der Angeklagte spreche kein Spanisch und habe während des Prozesses keine Übersetzung erhalten. Es gäbe aber auch andere Gründe, u.a. dass der Angeklagte unter psychischen Störungen leide. |
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