Weg mit dem Dekret 9-2003!
Fijáte 309 vom 5. Mai 2004, Artikel 2, Seite 2
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Weg mit dem Dekret 9-2003!
Guatemala, 27. April. Das noch unter Präsident Portillo im März letzten Jahres verabschiedete Dekret 92003 schreibt vor, dass ein pharmazeutisches Produkt auf dem guatemaltekischen Markt während fünf Jahren geschützt ist und so lange kein Generikum dieses Medikaments eine Verkaufszulassung bekommt. Konkret bedeutet dies, dass auch wenn Generika existieren würden nur Markenmedikamente zu teuren Preisen gekauft werden können, was für alle chronisch kranken Personen, HIV-Positive oder KrebspatientInnen extem hohe Kosten mit sich bringt und oft eine Therapie in den Bereich des Unmöglichen rückt. Auf zwei Ebenen wird nun für die Annulierung dieses Dekrets gekämpft: Einerseits wird der Kongress ersucht, das Thema noch einmal zu behandeln und den Entscheid rückgängig zu machen. So rief kürzlich Menschenrechtsprokurator Sergio Morales im Namen der Bevölkerung den Kongress auf, seinen Beschluss des letzten Jahres nochmals zu überdenken. Mit dem aktuellen Dekret würden die transnationalen Pharmaunternehmen begünstigt und ausserdem könne es das Todesurteil für viele Menschen bedeuten, argumentierte Morales. Der Vorschlag des Menschenrechtsprokurators wurde von der Partei Nationalen Einheit der Hoffnung (UNE) aufgenommen, die eine Gesetzesinitiative vorschlug, welche den Verkauf von Generika erlaubt. Laut Auskunft von Kongresspräsident Rolando Morales wird der Kongress in den nächsten Tagen über die Initiative beraten. er selbst versprach, persönlich sein Möglichstes zu tun, damit sie angenommen werde. Auch Präsident Berger sprach sich dafür aus, dass das Dekret 9-2003 annuliert und die Initiative der UNE diskutiert werde. Bereits am 31. März reichte die Zivile Allianz für den Zugang zu Medikamenten (ACAM) beim Verfassungsgericht eine Klage gegen das Dekret ein. Nach oben |
Sie stützt sich auf den Artikel 12 der guatemaltekischen Verfassung, in dem die Pflicht des Staates, den Personen das Recht auf Gesundheit zu garantieren, festgeschrieben ist. Am 27. April fällte das Verfassungsgericht ein provisorisches Urteil, in dem es das Dekret als weiterhin gültig erklärt. Entsprechend konzentrieren sich die Hoffnungen der Allianz und somit die Hoffnungen vieler kranker Menschen auf einen positiven Entscheid des Kongresses. |
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