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Juristisches Hin und Her im Fall Dos Erres

Fijáte 328 vom 16. Feb. 2005, Artikel 9, Seite 6

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Juristisches Hin und Her im Fall Dos Erres

Die jetzige Entscheidung habe einen speziellen Hintergrund, so Anwalt Pérez. Einer der Richter, Francisco Palomo, sei nämlich bereits als Richter und vor allem als Verteidiger einer der VGMilitärsNF tätig gewesen, die beschuldigt sind, an dem Massaker teilgenommen zu haben. Neben dem einzig verbleibenden Rekurs wegen Widerspruchs werde man zudem die VGInteramerikanische MenschenrechtskommissionNF (CIDH) anrufen, so Pérez. Im Jahr 2000 hatte der guatemaltekische Staat vor eben dieser CIDH eine "Freundschaftliche Vereinbarung" firmiert, in der er sich dazu verpflichtete, die Opfer zu entschädigen, ein Monument in Gedenken an diese zu errichten, einen Dokumentarfilm über das Massaker zu produzieren und auszustrahlen, den Betroffenen psychologische Unterstützung anzubieten sowie die Ermittlung zur Prozessführung gegen die Verantwortlichen zu garantieren. Von diesen Verpflichtungen, so Farfán, sei allein das Mahnmal, die Entschädigung über 14,5 Mio. Quetzales an die Überlebenden und Hinterbliebenen und teilweise die psychologische Begleitung erfüllt worden. Doch der wichtigste Punkt, die Einforderung der Gerechtigkeit, steht immer noch aus. Die Tatsache, dass die Verteidiger der 16 Angeklagten mittlerweile 36 Einsprüche eingereicht haben, hat den Prozess bereits um mindestens vier Jahre verzögert. María Ólga Paiz findet in ihrem Artikel in der Tageszeitung VGelPeriódicoNF deutliche Worte: ,,Nur die Angst kann die Resolution des Verfassungsgerichts erklären, die fast während einer Dekade erfassten Beweise für nichtig zu erklären. Rechtliche Argumente, die diese Entscheidung stützen könnten, gibt es nicht. Doch die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Interpretation des Gesetzes in einem bestimmten Moment die Lektüre der Kollektivängste ist." Die Menschenrechtsorganisation VGGruppe gegenseitiger HilfeNF (GAM) bezeichnet das Urteil nicht nur als frappierenden Rückschritt hinsichtlich des Aufbaus einer Demokratie und eines Rechtsstaats, sondern hält diese Entscheidung für eine eher politische als juristische, mit der die bestehende VGStraflosigkeitNF gehegt wird und einmal mehr die mächtigen Sektoren bevorzugt und die Besitzlosen marginalisiert werden. Nachtrag: Der Protest der Menschenrechtsorganisationen trug offenbar Früchte: Am 10. Feburar machte das Verfassungsgericht einen Rückzieher und erklärte die zuvor annulierten Zeugenaussagen für rechtsgültig. Die vorab gefällte Resolution sei aufgrund einer Falschinterpretation der Prozessakten ausgesprochen worden. Damit ist der Weg wieder frei, damit ein Berufungsgericht endlich entscheiden kann, ob der Fall Dos Erres unter das Amnestiegesetz fällt oder nicht.


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