Auslieferungsantrag von Lucas García
Fijáte 329 vom 2. März 2005, Artikel 4, Seite 3
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Auslieferungsantrag von Lucas García
Guatemala, 20. Feb. Die Spezialeinheit der spanischen Staatsanwaltschaft, die mit den Ermittlungen des Genozids am Volk der Maya befasst ist, hat den zuständigen Gerichten einen Antrag eingereicht, einen Auslieferungsbefehl gegen Romeo Lucas García, Guatemalas Präsident zwischen 1978 und 1982, zu erlassen. Lucas García, der seit den 80er Jahren in Venezuela lebt, wird von der spanischen Justiz eingefordert, unter anderem als einer der Verantwortlichen der Massaker, die vor mehr als 20 Jahren vom Militär gegen die indigene Bevölkerung in den Gemeinden der Departements Quiché, Huehuetenango und Baja Verapaz verübt wurden. Die Staatsanwaltschaft verfügt über die Zeugenaussagen von Familienangehörigen einiger der Opfer sowie über Berichte der Exhumierungen, die an zahlreichen Orten in der Region bereits realisiert worden sind. Spanien sucht nun den Ex-Diktator mit internationalem Haftbefehl im Rahmen der Ermittlungen des Brandes der spanischen Botschaft 1980 (siehe ¡Fijáte! 328). Nach oben |
Der Erste auf der Suchliste der spanischen Justiz ist der immer noch flüchtige Ex-Innenminister Donaldo Álvarez. Auch wenn bekannt ist, dass der ehemalige Regierungschef Guatemalas an Alzheimer erkrankt ist, fordert der zuständige spanische Richter, Fernando Grande-Marlaska, dass diese Tatsache von Sachverständigen verifiziert wird und Lucas García an Spanien ausgeliefert wird, vorausgesetzt, sein Gesundheitszustand lässt dies zu. In den letzten Tagen tauchten Spekulationen über die Möglichkeit auf, dass auch die guatemaltekische Staatsanwaltschaft die Auslieferung Lucas Garcías beansprucht. Dies könnte ein Weg sein, den Prozess in Spanien zu verhindern und dem Ex-Präsidenten einen Fluchtweg nach Guatemala zu ebnen, so Gustavo Meoño von der Rigoberta Menchú-Stiftung. Fernando López, der juristische Verantwortliche des Menschenrechtszentrums CALDH, gibt unterdessen bekannt, dass die Verfahren, die in Guatemala gegen die selben Personen, die des Genozids angeklagt sind, paralysiert sind. ,,Wir haben noch nicht einmal einen Spezialstaatsanwalt, somit sehen wir es als wenig wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft die Auslieferung beantragt." Unterdessen bestätigte die Regierung Venezuelas ihre Bereitschaft, Lucas García auszuliefern. |
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