Genozid ist keine Menschenrechtsverletzung
Fijáte 329 vom 2. März 2005, Artikel 8, Seite 6
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Genozid ist keine Menschenrechtsverletzung
sam, so wie es ursprünglich gedacht war, behandeln. Stattdessen müssen die Fälle auf individueller Ebene und in Betracht der Art der Misshandlung, deren Opfer die/der Einzelne wurde, vorgebracht werden. Die Kommission führt derweil 250´000 registrierte Betroffene auf, die es zu entschädigen gilt, zu diesen gehören bereits die als solche klassifizierten Opfer des Völkermordes. ,,Wir können unsere gesamte Arbeit des letzten halben Jahres wegwerfen", so Tuyuc verärgert. Die neue Regelung berücksichtigt durchaus die Verbrechen der Folter, Hinrichtung, des erzwungenen Verschwindens oder des Massakers, aber betrachtet diese als Fälle, in denen die Opfer einzeln aufgeführt werden müssen. Die Gemetzel, die während des internen Konflikts mit dem dem Genozid charakteristischen - Ziel verübt wurden, eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe zum Teil oder in Gänze zu vernichten, werden demnach nicht als Entschädigungsgründe aufgeführt. Gemäss Tuyuc stecken hinter der Sache politische Gründe: ,,Die Anerkennung, dass Genozid verübt wurde, ist schwierig, solange keiner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurde, und solange viele der Verantwortlichen Kongressabgeordnete, Berater oder Vertreter der Regierung sind. Der Genozid ist aber als Tatbestand im guatemaltekischen Strafgesetz aufgeführt, so zu tun, als ob es ihn nicht gäbe, hat also keinen Sinn." Auch Frank LaRue, Direktor der Präsidialen Menschenrechtskommission (COPREDEH), ist mit der Verfügung nicht einverstanden und weist darauf hin, dass bereits die Wahrheitskommission (CEH) "festgestellt hat, dass es in diesem Land zum Genozid gekommen ist. Dies ist also keine Erfindung der Entschädigungskommission". Nach oben |
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