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Der Absurdität des Hungers

Fijáte 329 vom 2. März 2005, Artikel 5, Seite 4

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Der Absurdität des Hungers

Menschen, unter prekären Bedingungen leben, ein Grossteil davon auf dem Land. Laut Morales haben sich die Ernährungsdaten seit 1992 kontinuierlich verschlechtert; in diesem Zeitraum sei der unterernährte Bevölkerungsanteil um etwa 1,5 Mio. Personen gewachsen. Damit setzt sich Guatemala an die erste Stelle im Vergleich dieser Daten und dem Ansteigen derselben auf zentralamerikanischer Ebene und weist die schlechtesten Sozialindikatoren Lateinamerikas auf. Dies sei, so der Ombudsmann, Grund genug, das Thema als eine der Prioritäten der nächsten Jahre aufs Tapet zu bringen, ebenfalls dringend notwendig sei die Erarbeitung eines integralen Politikansatzes zur Bekämpfung der VGArmutNF. Als einige von vielen Ursachen für die rasante Ausbreitung der Armut und extremen Armut nennt Morales die wenigen Entwicklungsprogramme, das Fehlen einer Finanzpolitik für die kleinen und mittleren BäuerInnen, der Verlust von günstigen Krediten für die Landwirtschaft sowie die Agrarkrisen. Dazu kommen die Arbeitslosigkeit und die Ungleichheit in der Verteilung der Ländereien. Guatemala befindet sich weltweit diesbezüglich unter den Ländern, in denen das Missverhältnis am grössten ist: in den Händen von 20% befinden sich 54% des Gesamtanteils. Die hehren Ziele einer Veränderung dieser Situation stehen der kürzlich firmierten Rahmenkonvention zur Ernährungssicherung zwischen dem guatemaltekischen Kongress und der UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung (FAONF) bevor: Im Rahmen der VGFriedensverträgeNF und der Ziele des Millenniums sollen die Hungersnot im Land reduziert sowie die extreme Armut und chronische Unterernährung völlig ausradiert werden. Angestrebt wird dies durch den Plan einer diversifizierten ländlichen Entwicklung und der ambientalen Nachhaltigkeit derselben, die in Verbindung stehen soll mit einer ausgeglichenen städtischen Entwicklung mit besonderem Fokus auf die gefährdetsten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen. Eine wesentliche Rolle wird dabei dem Justizapparat übertragen, dem die institutionelle Verankerung auf rechtlicher Ebene obliegt. Dabei wird die FAO den wohl nötigen rechtlichen Beistand leisten.


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