Fragwürdig: Gesetz gegen das organisierte Verbrechen ist durch
Fijáte 366 vom 15. Aug. 2006, Artikel 7, Seite 4
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Fragwürdig: Gesetz gegen das organisierte Verbrechen ist durch
Guatemala, 20. Juli. Das Gesetz gegen die organisierte Delinquenz ist vom Kongress verabschiedet worden, fast vier Monate, nachdem die Exekutive gegen die vorherige Version aufgrund von "Redaktionsfehlern" einiger Artikel ihr Veto eingelegt hatte. Nach etwas mehr als sechs Stunden Diskussion konnten sich die Fraktionen endlich mit nationaler Dringlichkeit auf einen Vorschlag einigen und beglückwünschten sich ob ihrer Errungenschaft, die sich seit Monaten hingezogen hatte. Manche Partei hält sich mit ihrer Begeisterung derweil etwas zurück, sei es wie im Fall der Einer der Polemik hervorrufenden Artikel, Nr. 20, bezieht sich auf die Genehmigung verdeckter Ermittlungen. Die PP wollte darauf bestehen, dass diese durch eine richterliche Anordnung autorisiert werden müssten, um zu vermeiden, dass die Staatsanwaltschaft nach Belieben handeln könne. Diese bestehende Freiheit wird auch von Die FRG legte derweil erfolglos eine Reform vor, um die Telefonabhörung zu verhindern. Oliverio García Rodas von der Partei Solidaridad entkräftete diesen Rekurs ob Verfassungswidrigkeit, sollte doch nicht in das Leben von einzelnen Privatpersonen eingegangen, sondern gegen verbrecherische Gruppen vorgegangen werden. Das Gesetz, namentlich das Dekret 21-2006, beinhaltet 112 Artikel und nimmt Bezug auf die kriminellen Aktionen, die Mitgliedern von Verbrechensorganisationen zuzuschreiben sind. Ausserdem werden in der Norm spezielle Ermittlungs- und Strafverfolgungsmethoden aufgestellt sowie Massnahmen festgelegt, um gemäss der Gesetzgebung, der |
Politische und RechtsanalystInnen stehen dem Gesetz weiterhin skeptisch gegenüber. So bemängelt Carmen Aída Ibarra von der Die Zuständigen des Justizsystems halten das Gesetz unterdessen für eine Unterstützung der guatemaltekischen Gerichtsbarkeit, vorausgesetzt, alle legalen und Verfassungsrichtlinien werden bei der Anwendung respektiert. Erst nach der Veröffentlichung im staatlichen Diario Oficial am 10. August wird die Normative von den RichterInnen auf ihre Verfassungskonformität hin analysiert werden. Auch Laut Samayoa sei mit dem Dekret eine völlig schwache Gesetzeslage geschaffen worden. Eine weitere durchlässige Stelle sei beispielsweise die Definition der Konspiration, da es gegen die Verfassung spricht, als Delikt zu definieren, zu planen, ein Verbrechen zu begehen. Auch hier sei die Freilassung die logische Konsequenz. |
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