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Prozess wegen Völkermordes in Guatemala aufgehoben

Fijáte 402 vom 23. Jan. 2008, Artikel 2, Seite 3

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Prozess wegen Völkermordes in Guatemala aufgehoben

Für den spanischen Richter, der ob der etlichen unfruchtbaren Bemühungen offenbar langsam die Geduld verliert, ist das Gerichtsurteil ein eindeutiges Zeichen "für die Verzögerungshaltung seitens des guatemaltekischen Staates nicht nur wegen der anhaltenden Zauderei während des Verfahrens, sondern auch wegen Unterzeichnungsproblemen." "Und damit verstrickt sich Guatemala als Staat in die Verletzung der Verpflichtung, die von allen zivilisierten Staaten eingegangen worden ist, das Verbrechen des Völkermordes zu bestrafen".

Von Beginn an war dieser Prozess ein ständiges Hin und Her, hatte doch schon im Oktober 2005 das Verfassungsgericht dem spanischen Gerichtshof die nötige Zuständigkeit für den Fall zugesprochen, der im Februar 2006 seine Arbeit aufnahm, aber durch anhaltend eingereichte Einsprüche daran gehindert wurde, ZeugInnen zu vernehmen und letztendlich die Auslieferung der Angeklagten an Spanien zu beantragen.

Derweil bewertet die Internationale JuristInnenkommission (CIJ) die Resolution des Verfassungsgerichts als repressiv und als falsche Interpretation des Internationalen Rechts. "In seinem Urteil lehnt das Verfassungsgericht die Grundlage der universalen Gerichtsbarkeit ab, auf das sich das Verfassungsgericht von Spanien für die Fälle von Völkermord beruft", so die CIJ. Ausserdem, fügen die JuristInnen in ihrem Kommuniqué hinzu, hat das Gericht die Tatsache übergangen, dass auf dem Gebiet von Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Verpflichtung besteht, gerichtlich zusammenzuarbeiten mit dem Ziel der Verurteilung und Bestrafung der Verantwortlichen.

Dieser Obligation hat sich Guatemala bereits 1950 unterworfen mit der Unterzeichnung der Konvention für die Prävention und Sanktion des Verbrechens des Genozids.

Zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft schliessen sich der Kritik an, der Staat mache sich zum Komplizen der Verantwortlichen und sei nicht daran interessiert, gegen die VGStraflosigkeitNF, die im Land herrscht, anzugehen. Die VGRigoberta MenchúNF-Stiftung, die seit 1992 versucht, den Fall durch die Gerichtsinstanzen zu bringen, hat dieser Tage im Zusammenhang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts Anzeige wegen ethnischen Rassismus' eingereicht und versichert, weiterhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Spanischen Gerichtshof in dem Prozess zu unterstützen.


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