Der historische Streit um Belize hält an
Fijáte 399 vom 5. Dezember 2007, Artikel 4, Seite 4
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Der historische Streit um Belize hält an
Guatemala, 26. Nov. Vor wenigen Tagen schlug José Miguel Insulza, der Präsident der als Vermittlerin im Konflikt agierenden Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vor, Guatemala und das im Nord-Westen anrainende Belize sollten den territorialen und maritimen Disput vor einem internationalen Gericht lösen. Seit 2000 laufen bereits die entsprechenden Verhandlungen, doch bis heute ohne Einigung. Insulzas Vorschlag löste unterschiedliche Reaktionen aus. Obwohl der seit Jahrzehnten verfochtene Anspruch Guatemalas ein Gebiet von 12´000 Quadratkilometern im Süden Belizes umfasst, versichern die Völkerrechtler Enrique Cabrera Antolinez und Enrique Cabrera Pivaral, Guatemala besitze rechtlich gar die Möglichkeit, ganz Belize für sich zu reklamieren. Die beiden Anwälte haben offenbar entsprechende Studien für das Aussenministerium angefertigt und schlugen nun einer für den schwelenden Konflikt zuständigen Kommission vor, Guatemala könnte einen von den Vereinten Nationen geschaffenen Treuhandfonds beantragen, um den Differendumsprozess auszutragen. Eines ihrer dargelegten Argumente reicht weit zurück: Als nämlich Guatemala mit England darin übereinkam, auf das fragliche Territorium zu verzichten, sei Guatemalas Unabhängigkeit als Republik noch nicht von Spanien anerkannt gewesen und ein Abkommen zwischen den europäischen Nationen gültig, das es untersagte, mit Kolonien anderer Staaten zu verhandeln. Zwischen 1783 und 1786 habe Spanien dem Vereinigten Königreich zwar einen Teil des nördlichen Gebietes Belizes für den Holzabbau zugestanden. Laut der beiden Anwälte wurde mit diesem Zugeständnis aber nicht die Hoheit über das Land übertragen. Zur Unterstreichung ihrer Anspruchsthese ziehen sie nun das Strafgesetzbuch heran, laut dem als Verrat bewertet wird, wenn das nationale Gebiet beeinträchtigt würde. Somit würde die Kommission ein Verbrechen begehen, wenn sie empfehlen würde, lediglich einen Teil des belizischen Landes einzufordern. Erst Gabriel Orellana, Aussenminister unter Alfonso Portillo, verweist trotz aller rechtlichen Umstände auf den politischen Kontext: Ein internationales Gericht werde schwerlich die Existenz eines Staates, wie Belize es ist, aufheben. Ausserdem sei das Nachbarland auch von Guatemala bereits während der Regierung von Jorge Serrano Elías als solcher anerkannt, damals hatte der heutige Bürgermeister der Hauptstadt, Álvaro Arzú, das Amt des Aussenministers inne. Laut Orellana sei 1999 ein von Arzú unterzeichneter Brief ans belizische Aussenministerium gegangen, in dem Guatemala seine Intention äusserte, das Gebiet zwischen den Flüssen Sarstún und Sihún im Süden zurückzufordern, über den Rest des Landes würde man später entscheiden. Von Seiten Belizes wurde hingegen offenbar laut, dass sich die Grenze zu Guatemala weiter Richtung Osten, sprich in das Gebiet des Departements Petén verschieben solle, ein Unding für Guatemala. Nach oben |
Konkret spürt den Konflikt die in der Grenzregion lebende Bevölkerung, die sich immer wieder durch die Präsenz des jeweils anderen Militärs eingeschüchtert fühlt. Auch von verschwundenen Guatemalteken war eine Zeitlang die Rede. Der amtierende Aussenminister Gert Rosenthal wies derweil darauf hin, dass man zwar eine klare Forderung vorbereiten müsse, aber noch an keiner definiten Position arbeite. Im nächsten Jahr könnte es erst einmal zu einer Volksbefragung kommen, um zu entscheiden, ob der Disput überhaupt vor ein internationales Gericht getragen wird oder sich ein Schiedsgericht dem Fall annehmen soll. |
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