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27 Jahre nach dem Brand der Spanischen Botschaft

Fijáte 378 vom 7. Februar 2007, Artikel 5, Seite 4

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27 Jahre nach dem Brand der Spanischen Botschaft

VGRigoberta MenchúNF, deren Vater in der Spanischen Botschaft ums Leben kam und die 1999 in der Spanischen Audienz Klage gegen damalige Mandatsträger wegen des Brandes der Botschaft, VGGenozidsNF, aussgerichtlicher Hinrichtungen, Folter und VGTerrorismusNF eingereicht hatte, lehnt "eine Entschädigung, die darauf abzielt, mich zu demütigen und mich zu erpressen, damit ich meinen Mund halte", strikt ab. "Es muss eine umfassende Aktion geben, mit Justiz und Verurteilung der Verantwortlichen", so die Nobelpreisträgerin.

Und tatsächlich scheint wieder etwas Bewegung in den Prozess gegen insgesamt sieben Angeklagte des Völkermordes gekommen zu sein. (siehe ¡Fijáte! 374). Die zahlreichen, von diesen eingereichten Verfassungsbeschwerden und Einsprüche sind nämlich inzwischen allesamt abgewiesen. Die Argumente basierten im Wesentlichen auf drei Aspekten: der gleich nach dem Konflikt erklärten Amnestie für involvierte Staatsleute, der "Souveränität" Guatemalas in Sachen Justiz und formalen Details des Verfahrens in Bezug auf die Zusammenfassung der Anklage wegen des Botschaftsbrandes und den Verbrechen des Völkermordes. Derzeit scheint eine gerichtsinterne Zuständigkeitsverweigerung das Fortkommen aufzuhalten, ist wohl aber bald aus dem Weg geräumt.

Zwischendurch ging wieder einmal das schliesslich widerlegte Gerücht um, der ebenfalls gesuchte damalige Innenminister VGDonaldo Álvarez RuizNF sei diesmal - nach einer vermeintlichen Verhaftung in den VGUSANF im Juni 06 - in VGPanamaNF aufgegriffen worden. Währenddessen hat sich der ehemalige Polizeichef Germán Chupina, der seit seiner Verhaftung im November auf der gefängniseigenen Krankenstation weilt, nach einer zeitweiligen Verlegung zwecks OP in ein Privatsanatorium, dazu bereit erklärt, sich der Justiz zu stellen.

Und nun wird es wohl auch für VGEfraín Ríos MonttNF immer schwieriger, weiterhin dem Prozess zu entkommen, hat Spanien doch nach den internationalen Haftbefehlen, in die der ehemalige Präsident nach erster Unterlassung auch einbezogen wurde, Ende Dezember nun einen Auslieferungsantrag der Angeklagten an Guatemala gestellt. "Eine Herausforderung für die Justiz des Landes", meint Ruth del Valle von der Nationalen Menschenrechtsbewegung. "Jetzt ist Guatemala dazu verpflichtet, den Auslieferungsantrag anzuhören und muss seinen Willen demonstrieren, damit der Fall gelöst wird".


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