guatemala.de > Guatemalagruppe Nürnberg e. V. > Fijate
Fijáte
 

Zu hinterfragen, aber wahr: Katastergesetz verabschiedet

Fijáte 337 vom 22. Juni 2005, Artikel 3, Seite 4

PDF Original-PDF 337 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 --- Nächstes Fijáte

Zu hinterfragen, aber wahr: Katastergesetz verabschiedet

Natürlich hatte auch die Regierung an diesen Übereignungen seit Jahr und Tag ihr eigenes Interesse. Gemäss eines Kommuniqués der Partei VGAllianz Neue NationNF (ANN) wurde der Grossteil der Ländereien zwischen 1956 und 1983 überschrieben, in diesem Zeitraum waren VGCarlos Manuel Arana OsorioNF, Kjell Laugerud und VGRomeo Lucas GarcíaNF die Machtinhaber. Beispielsweise zwischen 1974 und 1978, in der Legislaturperiode von de Laugerud wurden 315 Hektar übereignet, die am meisten begünstigten Politiker dieser Agrarpolitik waren, wie zu erwarten, der jeweiligen Regierung nahe stehende VGMilitärsNF und Zivilisten. Während der Kongressabgeordnete Juan Manuel Giordano die Verabschiedung des Gesetzes als wichtigen Erfolg bezeichnet, zum einen, was die Dauer der Diskussion angeht, zum anderen, die Erfüllung der Friedensverträge, speziell den die sozioökonomischen Aspekte und die Agrarsituation betreffend, fühlt sich der Land- und BäuerInnensektor hinter- und übergangen. Die PA weist darauf hin, dass das Katastergesetz in keiner Weise die Eigentumsrechte der BäuerInnen- und indigenen Gemeinden schützt. BäuerInnenführer Juan Tuyuc bedauert: ,,Die Regierung hat sich der Haltung gewidmet, Politiken aufzuzwingen und Unmut in der Gesellschaft zu schaffen. Die Indígenas wurden aus all diesen Prozessen ausgeschlossen, eingeschlossen den vermeintlichen Dialog mit den Regierenden, der überhaupt keinen Ertrag zeitigte, den Direktiosrat nicht einmal erwähnt." Tuyuc warnt davor, dass die Situation die Gemeinden dazu veranlassen kann, tätliche Massnahmen zu ergreifen, um gehört zu werden. ,,Was Guatemala braucht, ist ein klares und präzises Gesetz über den Prozess der Katastererhebung und die Resolution von VGLandkonfliktenNF auf legalem Wege", fordert Roldán. Die zahlreichen Reformen, die während des Billigungsprozesses von Seiten der ParlamentarierInnen am Katastergesetz vorgenommen wurden, liessen derweil das historische Erbe aussen vor, das der Staat gegenüber den Gemeinden habe. Dieses bestehe in der Regulierung der kommunalen Ländereien, der Aufklärung der illegalen Enteignungen und der Möglichkeit der Verteidigung der indigenen Ländereien innerhalb des Agrargesetzes, so Roldán. Eine weitere Besorgnis der Plataforma Agraria betrifft die Zusammensetzung des Direktionsrates des Katasteramts, in dem eine deutliche Tendenz des UnternehmerInnensektors, repräsentiert durch die Regierung, zu beobachten sei, während die Beteiligung des Zivil- und BäuerInnensektors gleich Null ist. Nicht einmal das Sekretariat für Agrarangelegenheiten (SAA), die vermeintlich tragende Institution des Landthemas, wurde in Betracht gezogen. Zudem wird die geforderte und vermeintliche Autonomie des Katasteramts durch den Vorsitz des Agrarministers mehr als konterkariert. Diese Umstände könnten auch die VGPrivatisierungNF der Katasterdienste vereinfachen, so die PA, berücksichtige das Gesetz doch ausdrücklich den Sub-Vertragsabschluss mit Dritten in den diversen Munizipien. Ausserdem gebe es einen Artikel, in dem geschrieben stehe, dass die Gemeindeverwaltungen, die ihr Kataster erheben wollen, dafür bezahlen müssten.


PDF Original-PDF 337 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 --- Nächstes Fijáte