Stolpersteine für die CICIACS
Fijáte 307 vom 7. April 2004, Artikel 4, Seite 4
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Stolpersteine für die CICIACS
Guatemala, 1. April. Für die Konstituierung der lange geplanten und diskutierten Untersuchungskommission von illegalen Körperschaften und geheimen Sicherheitsapparaten (CICIACS) (vgl. u.a. ¡Fijáte! 301) bedürfe es lediglich politischen Willen und formale Veränderungen des vorliegenden Dokumentes, so Mario Polanco von der Gruppe gegenseitiger Hilfe (GAM). Dennoch empfiehlt ein Beschluss des Zentrums zur Verteidigung der Verfassung (CEDECÓN), dass einige Dispositionen des aktuellen Gründungspapiers modifiziert werden müssten und vor der Billigung durch den Kongress das Verfassungsgericht (CC) zu Rate gezogen werden sollte. Laut CEDECÓN entstünde gemäss dem derzeitigen CICIACS-Vorschlag ein ,,supranationales Organ" mit verfassungswidrigen Befugnissen. Damit erhöbe sich die Institution über jegliche staatsrechtsmässige Macht und verletze überdies die Souveränität des Landes. Zur Diskussion stehen die Artikel 1, 3, 4 und 6 des Abkommens zur Einrichtung der CICIACS. In diesen wird der geplanten Kommission die Vollmacht erteilt, ,,strafrechtliche Verfolgung, Ermittlung und Prozessierung von Personen zu veranlassen" und Prozesse in autonomer Form zu verfolgen. Dies steht laut Verfassung bislang lediglich der Staatsanwaltschaft zu. Zudem wird dem CICIACS-Personal Immunität eingeräumt sowie der freie Zugang zu offiziellen Archiven, Datenbanken und öffentlichen Registern. Somit würde der Untersuchungskommission laut ihrer KritikerInnen unumschränkte Macht zugestanden. Derweil ist Menschenrechtler Polanco der Meinung, die Institution verstösse insofern nicht gegen die Verfassung, da sich die von den Vereinten Nationen (UN) und der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) in die Kommission berufenen ExpertInnen nicht in Staatsangelegenheiten mischen würden sondern allein gegen die parallelen Mächte ermittelten. Die Funktion der CICIACS-Angehörigen soll darin bestehen, das organisierte Verbrechen und das Klima der öffentlichen Unsicherheit zu untersuchen, die im Land herrschen, Strukturen, die hinreichend wären, um auf nationaler wie internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt zu werden, so Polanco, die Dringlichkeit der Inbetriebnahme der CICIACS unterstreichend. Der Menschenrechtsaktivist fügte hinzu, dass die Kommission ein wertvolles Instrument darstellen könne, um den Globalen Vertrag über die Menschenrechte erneut anzustossen, der in den letzten 10 Jahren ernsthafte Rückschritte erlitten habe. Helen Mack, ebenfalls überzeugte Verfechterin der CICIACS, weist darauf hin, dass Guatemala diverse bilaterale Abkommen hat, mit denen die Souveränität des Landes bzw. Nach oben |
die Verfassung verletzt würden. Z.B. den ,,Plan JaguarMaya", mit dem US-Truppen erlaubt wird, auf guatemaltekischem Boden Drogenbekämpfung zu betreiben, die USamerikanische Task-Force, die in Guatemala der Geldwäsche verdächtigte Personen verhaften und in die USA ausschaffen darf oder schlicht und einfach das vor der Unterzeichnung stehende Freihandelsabkommen TLC. Um jedwede Illegalität im Moment der Billigung der CICIACS zu vermeiden, folgte die Menschenrechtskommission des Kongresses dem Vorschlag der CEDECÓN und beauftragte das Verfassungsgericht zur Bestätigung der Initiative. Für Roxana Baldetti, Präsidentin der Regierungskommission ist dies die beste Entscheidung, da die Mehrheit der Kongressabgeordneten ausser denjenigen der Nationalen Revolutionären Einheit (URNG) und der Allianz Neue Nation (ANN) beantragt hatte, das Projekt zu archivieren. Die CEDECÓN ist unterdessen der Ansicht, dass die geplante Untersuchungskommission allein beratende Funktion für die Regierung innehaben und auf diese Weise die verantwortlichen Ermittlungsinstitutionen stärken solle, vorausgesetzt, die verfassungswidrigen Artikel würden bereinigt. Sollte das CC die Bereinigung veranlassen, muss diese gemeinsam von der Exekutive und der UN durchgeführt werden, um endgültig vom Kongress gebilligt zu werden und die Gründung der CICIACS schliesslich zu realisieren. Vorgesehen ist die Verabschiedung in der Woche nach Ostern. Auf die Frage, was geschehe, wenn der Kongress die CICIACS definitiv zum Scheitern bringe, spricht Helen Mack von einem ,,Plan B": Man werde auf bereits bestehende, von Guatemala unterzeichnete, internationale Abkommen zurück greifen, wie z.B. auf die sog. Palermo-Konvention (UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität), um das zu erreichen, was man mit der CICIACS erreichen wolle. Aber eines Tages komme sie, die CICIACS, so Mack zuversichtlich. |
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