Die CICIG geht in die nächste (Warte-)Runde
Fijáte 385 vom 16. Mai 2007, Artikel 3, Seite 3
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Die CICIG geht in die nächste (Warte-)Runde
Guatemala, 11. Mai. Das Verfassungsgericht hat sein Urteil gesprochen: Die Schaffung der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) enthält keine Verfassungswidrigkeiten. Nun liegt es in den Händen des Kongresses, das Vorhaben endlich zu ratifizieren. Die Forderung nach der CICIG wurde vornehmlich im Zusammenhang mit dem Mord an den salvadorianischen Abgeordneten und den Polizisten, die deren mutmassliche Mörder waren, im Februar wieder lauter und von zahlreichen internationalen Instanzen zur Sprache gebracht. Mitte Dezember war das Vorhaben bereits von einem Vertreter der Vereinten Nationen und von Vizepräsident Eduardo Stein unterzeichnet worden, der es seit Anfang des Jahres dem Parlament unterbreitet hat (siehe ¡Fijáte! 375). Dieses wiederum hatte im März entschieden, lieber auf Nummer Sicher zu gehen und alle rechtlichen Bedenken aus dem Weg zu räumen. Ähnliche Prozeduren hatten vormals das Projekt der Internationalen Untersuchungskommission Illegaler Körperschaften und klandestiner Sicherheitsapparate (CICIACS) ausgebremst und aufgrund von Verfassungswidrigkeiten verworfen. Es waren ursprünglich die Republikanische Front Guatemalas (FRG), die Nationale Einheit der Hoffnung (UNE) und die Partei des Nationalen Fortschritts (PAN), die ihre Zweifel an der CICIG vorbrachten: Sie stellten die generelle Verfassungsentsprechung in Frage sowie die Sicherung der Autonomie der Staatsanwaltschaft und stellten die Vorbedingung in Frage , dass das entsprechende Dekret von einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten verabschiedet werden müsse. Doch aufgrund des CICIG-Mandats, die Staatsanwaltschaft in deren Ermittlungen nur zu unterstützen, ist die Autonomiesorge unbegründet. Auch sonst gibt es keine Widrigkeiten gegen die Carta Magna. Nach oben |
Nach diesem Aufschub der Entscheidung kommt den Abgeordneten die nächste Verzögerung wohl recht: Die Lesung des Gerichtsentscheids wird am 16. Mai stattfinden, einen Tag nach Beginn der Parlamentarischen Pause. So sei es nun schlichtweg nicht möglich, die Debatte zu beschleunigen, um den Gesetzesvorschlag zu ratifizieren. Doch die Politanalystin Carmen Aída Ibarra der Myrna-Mack-Stiftung macht darauf aufmerksam, dass die Abgeordneten durchaus eine ausserordentliche Sitzung einberufen könnten, um das Thema zu behandeln. "Die Winterpause sollte keine Entschuldigung dafür sein, die Billigung der CICIG hinauszuzögern." Denn der Wahlprozess ist nun eingeläutet und "in einer so intensiven Phase wie dem Wahlkampf wird die Verabschiedung von Gesetzesinitiativen immer komplizierter", so Ibarra. Dem Vorhaben haben nun die UNE, die Regierungspartei GANA, die Unionistas und die Patriotische Partei ihre Unterstützung bereits zugesagt, FRG und PAN wollen ihre Parteiposition erst noch abstimmen. Zu den Aufgaben der Internationalen Kommission unter UN-Führung gehört die Feststellung von Illegalen Sicherheitskörperschaften und klandestinen Apparaten, die Untersuchung ihrer Strukturen und Operationsformen, Finanzquellen und möglichen Verbindungen zu staatlichen Institutionen, FunktionärInnen und anderen Sektoren. Ausserdem soll die CICIG mit dem Staat zusammenarbeiten in der Zerschlagung dieser Strukturen und der Förderung von Ermittlungen, Strafverfolgung und Sanktionierung von Verbrechen, die von ihren Mitgliedern begangen werden. Die Empfehlung von politischen Ansätzen zur Austilgung dieser Art von Gruppen und zur Verhinderung ihres Wiederauflebens rundet das CICIG-Mandat ab. |
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