Verwirrende Versöhnung
Fijáte 273 vom 27. Nov. 2002, Artikel 7, Seite 5
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Verwirrende Versöhnung
Guatemala, 20. Nov. Nach drei Monaten Diskussionen und Verhandlungen reichten VertreterInnen ziviler Organisation und der Regierung Präsident Portillo einen Gesetzesentwurf ein, der die Bildung einer Nationalen Wiedergutmachungskommission (CNR) regelt. Die CNR soll ein Mandat für 10 Jahre erhalten und dafür zuständig sein, den Opfern des bewaffneten Konflikts eine Entschädigung zukommen zu lassen in Form von Häusern, Land, Produktivprojekten oder Bargeld. Weiter sind auch Programme für die psychosoziale Betreuung der Familienangehörigen von Opfern vorgesehen. Miguel Angel Albizures von der Allianz gegen Straffreiheit (ACI) und Mitglied der Multisektoriellen Menschenrechtsinstanz, die den Gesetzesvorschlag ausgearbeitet hat, betonte, dass das Wiedergutmachungsprogramm keine Entschädigung für die ehemaligen Zivilpatrouillisten vorsehe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu derjenigen Präsident Portillos, der vorschlug, das Programm mit Geld zu finanzieren, das aus der Emission von 'Eurobonos' stammt. Die Idee, Staatsanleihen im Wert von 700 Mio. US-$ auf den Markt zu werfen, kam zum ersten Mal zur Sprache im Zusammenhang der Entschädigungsforderungen der PAC. So mutet es fast ein bisschen an, dass die wirklichen Opfer des Krieges erpresst werden sollen: "Ihr bekommt, wenn die andern (die Ex-PAC) auch bekommen". Dazu passt eine Meldung aus Cobán, Alta Verapaz, wo der dortige Gouverneur einer Gruppe Frauen, die durch den Krieg zu Witwen wurden und die bereits im September eine Petition bezüglich Entschädigungszahlungen eingereicht hatte, zur Antwort gab, sie würden erst berücksichtigt, wenn klar wäre, wann und wieviel den Ex-PAC ausbezahlt werde. Auch unter den Indígenaorganisationen scheint man sich uneinig zu sein, welche Position man gegenüber der CNR einnehmen will. Während Indígenas aus dem Ixil-Dreieck, aus Baja Verapaz, Solola und Huehuetenango eine Demonstration vor dem Kongress und dem Präsidentenpalast abhielten und die sofortige und bedingungslose Annahme des Gesetzesvorschlags forderten, erliessen andere Mayaorganisationen ein Comuniqué, in dem sie sich zwar grundsätzlich für ein Wiedergutmachungsprogramm aussprachen, jedoch Kritik an dessen Ausformulierung anbrachten. Nach oben |
Sie bemängelten, dass nirgends im Dokument der Begriff "Völkermord an der indigenen Bevölkerung" vorkommt und dass zwar von sexualisierter Gewalt, jedoch nicht von der Vergewaltigung von Mayafrauen die Rede ist. Unterzeichnet wurde das Dokument von Organisationen wie der Witwenorganisation CONAVIGUA, der Defensoría Maya, der Bewegung junger Mayas MOJOMAYAS, der Abteilung für Indígenabelange der Menschenrechtsorganisation CALDH, nicht jedoch von den BäuerInnenorganisationen wie CUC oder CONIC. |
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