Ausschreibung von Xalalá öffentlich
Fijáte 395 vom 10. Oktober 2007, Artikel 4, Seite 4
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Ausschreibung von Xalalá öffentlich
Guatemala, 02. Okt. Seit dem 25. September läuft die Ausschreibung für den Bau des Wasserkraftwerkes Xalalá am Fluss Chixoy, zu finden ist sie im Internet und in The Wall Street Journal. Dass die Bevölkerung in den von den Folgen des Kraftwerkes betroffenen Departements, allen voran die Region Ixcán im Quiché, aber auch Cobán und Alta Verapaz, seit rund drei Jahren gegen den Bau mobilisieren, scheint die transnationalen Unternehmen nicht zu beunruhigen und der Regierung egal zu sein. Firmen aus den USA, Spanien, Mexiko, Kolumbien und Brasilien haben bereits Interesse an dem Vorhaben bekundet. Bis zum 31. März 2008 können sie ihre Angebote einreichen, am 15. Mai sollen die Verträge unterzeichnet werden. Sie sind somit Verhandlungsgegenstand der nächsten Regierung. Die Ausschreibung sieht vor, dass nach zwei Jahren der Untersuchungen, die neben der Faktibilität auch Umwelt- und soziale Verträglichkeit umfassen sollen, der Betrieb des Wasserkraftwerkes 30 Jahre auf Rechnung des Unternehmens läuft, bevor er in die Hände des Guatemaltekischen Energieinstituts INDE übergeht. Besorgnis erregend ist derweil, dass das später für den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage lizenzierte Unternehmen im Vorfeld auch für die Durchführung der vorgegebenen Studien verantwortlich sein wird. Von diesen werden dann kaum objektive, unparteiliche und glaubwürdige Ergebnisse zu erwarten sein. Der Bau der nach dem bereits funktionierenden Kraftwerk Chixoy mit 180 MW zweitgrössten Produktionsstätte von Wasserenergie bedarf Schätzungen zufolge eine Investition von 350-400 Mio. US-$, 80% der Gelder sollen dafür aus dem Ausland kommen, 20% aus Guatemala selbst. Als weitere Auflage nennt der Geschäftsführer des INDE, Marinus Boer, dass der produzierte Strom ausschliesslich ans INDE geliefert werden dürfe - früher war dagegen vom Export innerhalb Zentralamerikas die Rede, schliesslich gehört das Projekt zum Zentralamerikanischen Energieverbund SIEPAC und damit zum regionalen Infrastruktur-Plan Puebla Panamá (PPP). Schliesslich sei das ausführende Unternehmen laut Boer auch dafür zuständig, ein Auge auf die Auswirkungen des Projektes auf die benachbarten Gemeinden zu haben und, wenn nötig, für die Umsiedlung "von einigen Familien". Ausschreibung und Vertrag beinhalten angeblich zudem Klauseln, die u. a. den Anstieg des Strompreises ausschliessen. Nach oben |
Die Ministerin für Energie und Minen, Carmen Urízar, weist zu allem Überfluss auch noch darauf hin, dass die Volksbefragungen in den anrainenden Gemeinden, die im Frühjahr dieses Jahres ein deutliches NEIN zum Bau des Wasserkraftwerkes Xalalá als Resultat brachten, nicht als bindend aufgefasst würden, einen entsprechenden Entscheid hätte schliesslich das Verfassungsgericht gefällt. Vielmehr wolle man stattdessen eine Bewusstseinskampagne in der Region starten und dem Vorhaben so den Weg ebnen, schliesslich müsse der steigende Bedarf an Energie im Land gedeckt werden. Jorge Mario Sub von der Guatemaltekischen Front der Betroffenen und Bedrohten durch Staudämme und zur Verteidigung des Wassers (FGARDA) erinnert derweil daran, dass die Volksbefragungen im Rahmen der ILO-Konvention 169 und dem Munizipalkodizes durchgeführt wurden und somit rechtens und vom Staat zu respektieren seien. Dieser müsse sich zudem vielmehr dazu verpflichten die Ökosysteme zu schützen. Die kommunale Kommission, die sich der Nachbereitung der Volksbefragung im Ixcán annimmt, weist zudem in einem Kommuniqué darauf hin, dass die Konsultation der Bevölkerung keinerlei Ablehnung der Stromversorgung des Landes dargestellt habe, sondern die Ablehnung eines Projektes, dessen Durchführung nachweislich schwerwiegende Schäden für die Gemeinden des Ixcán, der Region Uspantán und Cobán mit sich bringe. Denn die produktivsten Felder werden durch den Bau des Wasserkraftwerkes geflutet und sogar die Wohnhäuser und Infrastruktur unter Wasser gesetzt. Ausserdem müssten die indirekten Konsequenzen für die flussabwärts liegenden Gemeinden bedacht werden, da der Flusslauf sowie die Qualität wie Quantität des Wassers unweigerlich beeinflusst würden. Daraus folgten wiederum Beeinträchtigungen für die Ackerböden, von weiteren Umwelt- und Klimaveränderungen ganz abgesehen. Die betroffenen Gemeinden widersetzten sich dem Projekt schlicht und einfach deswegen, weil der Staat vorschlage, ihre grundlegenden Rechte zu verletzen - ihr Recht auf Leben, auf Überleben, auf Ernährung, auf Land, auf Wohnraum, auf nachhaltige und einschliessende Entwicklung. Die Ankündigung der Ausschreibung von Xalalá nahmen die in der FGARDA organisierten Gemeinden des Nordens und Westen des Landes zum Anlass, die Regierung dazu aufzufordern, von den rund 70 vorgesehenen Wasserkraftprojekten dieser Art generell abzusehen. |
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