Verletzung der Menschenrechte von Kindern bleibt oft straflos
Fijáte 199 vom 1. Dezember 1999, Artikel 7, Seite 5
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Verletzung der Menschenrechte von Kindern bleibt oft straflos
Guatemala, 25. November. Eine kürzlich von der Kinderhilfsinstitution Casa Allianza veröffentlichte Studie kommt zum Schluss, dass in Guatemala die Verletzung der Menschenrechte von Kindern oft straflos bleibt. Die Studie umfasst die Zeit von 1990- 98 und berücksichtigt sämtliche bei der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und beim Rechtsberatungsbüro der Casa Allianza eingereichten Anzeigen. Die Hauptgründe, welche diese Ein aktuelles Beispiel, um die Ergebnisse der oben zitierten Studie zu illustrieren, ist der Fall des Ex-Polizisten Ezequiel Ramírez. Ramírez tötete 1996 in Tecún Umán das Strassenkind Ronald Raúl Rámos Hernández und war seither flüchtig. Laut Informationen von Casa Allianza wurde Ramírez am 10. November dieses Jahres in den Als Folge all dieser Ereignisse, erhebt nun Casa Allianza, welche bereits als Klägerin gegen Ramírez auftritt, auch Anklage gegen die für seinen Fall zuständige Richterin in Coatepeque, Silvia Consuelo Ruiz Cajas. Grund für diese Anklage ist die Tatsache, dass sämtliche Unterlagen des Falles "verloren gegangen seien". Die verlorenen Akten enthielten Beweismaterial und unter Eid gemachte ZeugInnenaussagen zum Mord am 16-jährigen Strassenkind. Werden die Unterlagen innerhalb 30 Tagen nicht "gefunden", werden die Vereinigten Staaten den Ex-Polizisten zwar nach Guatemala deportieren, jedoch nicht den dortigen Behörden ausliefern, und er wird nicht wegen Mordes angeklagt werden können. "Dies ist sowohl empörend wie im höchsten Masse suspekt", meinte Am 20. November riefen anlässlich des zehnten Jahrestages der Ratifizierung der |
Im Moment sei die UNO-Kinderschutzkonvention das einzige legale Instrument, welches die Kinder und Jugendlichen in Guatemala schützt. Deshalb sei es an der Zeit, dass der Kongress endlich das Kinderschutzgesetz annehme und in Kraft treten lasse, meinten die Organisationen weiter. Dieser Forderung schloss sich auch der Menschenrechtsombudsmann, Das Kinderschutzgesetz wurde am 11. September 1996 angenommen, ist jedoch nie in Kraft getreten, da seither dreimal ein Moratorium verlangt und der Text inhaltlich überarbeitet wurde. Es wird dazu auch nichts mehr in der Amtszeit Arzu's und des jetzigen Kongresses geschehen, denn am 30. November geht die Legislaturperiode zu Ende. |
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