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Capitán Hernán verhaftet

Fijáte 236 vom 30. Mai 2001, Artikel 3, Seite 3

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Capitán Hernán verhaftet

Sowohl VertreterInnen der VGMyrna Mack-StiftungNF wie auch VGFrank LaRueNF vom Menschenrechtszentrum VGCALDHNF bezeichneten die Verhaftung von Comandante Hernán als einen politischen Akt. Wenn der Haftbefehl aus dem Jahre 1990 stamme, sei es erstaunlich, dass er erst jetzt ausgeführt werde.

Auch der Anwalt Mario Salvador Jiménez, Vertreter der Witwen, die im Fall des Massakers von Aguacate die Anklage einreichten, zeigte sich erstaunt. Tun Luch habe nie unter den Verdächtigen figuriert. Vielmehr würde die Verantwortung Asturias und Palma Lau angelastet.

Nach vierstündiger Einvernahme wurde Capitán Hernán am 25. Mai vorläufig wieder freigelassen. Ob das Nationale Wiederversöhnungsgesetz auf ihn angewendet wird, entscheidet das Appelationsgericht zu einem späteren Zeitpunkt.


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