Capitán Hernán verhaftet
Fijáte 236 vom 30. Mai 2001, Artikel 3, Seite 3
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Capitán Hernán verhaftet
Guatemala, 23. Mai. Jaime Aurelio Tun Luch, alias Capitán Hernán, ehemaliges Mitglied der ORPA, wurde von der zivilen Nationalpolizei (PNC) verhaftet. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen mutmasslicher Beteiligung am Massaker in der Gemeinde Aguacate, Chimaltenango im Jahre 1989. Der Haftbefehl datiert aus dem Jahre 1990 und nebst der Beteiligung am Massaker wird Capitán Hernán des Völkermordes, Entführung und der Zugehörigkeit zu einer illegalen Gruppierung beschuldigt. Der Verhaftete wurde zu einer ersten Einvernahme vor das "Gericht für Drogenhandel und Delikte gegen die Umwelt" in Chimaltenango gebracht. Der Ex-Guerillero zeigte sich erstaunt über die Verhaftung und versicherte, er habe nichts mit diesem Massaker zu tun. Die einzigen, die zu diesem Thema etwas aussagen könnten, seien seine früheren Vorgesetzten innerhalb der ORPA, Rodrigo Asturias alias Gaspar Ilom, Pedro Palma Lau alias Comandante Pancho, heutiger Direktor von CONTIERRA oder Luis Antonio Santa Cruz alias Comandante Santiago. Ricardo Marroquín, ebenfalls ExKommanant der ORPA und heutiger Direktor des Sekretariats für administrative Belange und Sicherheit (SAAS), der sich im Aufbau befindenden Nachfolgeorganisation des Präsidialen Generalstabs (EMP), erklärte, Tun Luch besetze einen administrativen Posten in seiner Institution. Bevor er eingestellt worden sei, habe man sein Strafregister geprüft, wo nichts von einem Haftbefehl gegen ihn vermerkt war, sagte Marroquin. Auch er zeigte sich erstaunt über die Verhaftung seines Angestellten, um so mehr, als dieser eigentlich durch das Nationale Versöhnungsgesetz geschützt sein sollte. Nach oben |
Sowohl VertreterInnen der Myrna Mack-Stiftung wie auch Frank LaRue vom Menschenrechtszentrum CALDH bezeichneten die Verhaftung von Comandante Hernán als einen politischen Akt. Wenn der Haftbefehl aus dem Jahre 1990 stamme, sei es erstaunlich, dass er erst jetzt ausgeführt werde. Auch der Anwalt Mario Salvador Jiménez, Vertreter der Witwen, die im Fall des Massakers von Aguacate die Anklage einreichten, zeigte sich erstaunt. Tun Luch habe nie unter den Verdächtigen figuriert. Vielmehr würde die Verantwortung Asturias und Palma Lau angelastet. Nach vierstündiger Einvernahme wurde Capitán Hernán am 25. Mai vorläufig wieder freigelassen. Ob das Nationale Wiederversöhnungsgesetz auf ihn angewendet wird, entscheidet das Appelationsgericht zu einem späteren Zeitpunkt. |
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