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Staatsgelder für FRG-Wahlkampagne

Fijáte 255 vom 13. März 2002, Artikel 9, Seite 6

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Staatsgelder für FRG-Wahlkampagne

Diese Praxis löste nicht nur bei BürgermeisterInnen der Oppositionsparteien Unmut und Protest aus, sondern auch bei solchen der FRG, die eine Gemeinde verwalten, die nicht in den begünstigten Departements liegt. Nun drohen rund 160 in der Nationalen Vereinigung der Gemeindeverwaltungen (VGANAMNF) zusammengeschlossene FRG-BürgermeisterInnen mit dem Parteiaustritt, falls sie nicht innerhalb von 90 Tagen die ihnen zustehenden Gelder erhalten. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung von Projekten, sondern auch um Gelder, auf die sie als Gemeindeverwaltung ein Anrecht haben.

Die VGDefensoría MayaNF rief die Indígenaorganisationen dazu auf, eine Plattform des Maya-Volkes zu bilden, um der wahlpolitischen Manipulation seitens der FRG etwas entgegenzusetzen. Das Ziel der Plattform müsse es sein, die indigene Bevölkerung dahingehend aufzuklären, dass sie diese Taktik der FRG zu durchschauen lerne und sich nicht für politische Zwecke missbrauchen lasse, erklärte VGJuan LeónNF von der Defensoría Maya.

Im Zusammenhang mit diesen Informationen hiess es auch, dass die Entlassung von VGHarris WhitbeckNF mit diesen Begünstigungen einzelner Gemeinden zu tun hatte (siehe ¡Fijáte! 253). Whitbeck sei nicht damit einverstanden gewesen, auf diese Weise Wahlpropaganda zu betreiben, schrieb die VGPrensa LibreNF.

Im guatemaltekischen Wahlgesetz, Artikel 223, Abschnitt "E" heisst es: "Den Parteien ist es untersagt, Gelder oder Güter des Staates für ihre Wahlkampagnen zu verwenden"...


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