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Staatlich verordnete Mehrsprachigkeit

Fijáte 286 vom 4. Juni 2003, Artikel 5, Seite 4

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Staatlich verordnete Mehrsprachigkeit

Ob es zur Zufriedenheit aller umgesetzt wird, hinge laut Pu in erster Linie vom politischen Willen der Regierung ab sowie vom Engagement der Institutionen, die mit der Umsetzung betraut würden. Bereits seit 1983 gibt es die Generaldirektion für zweisprachige VGErziehungNF (DIGEBI). VerteidigerInnen des neuen Gesetzes sehen in dieser zum einen den Beweis, dass es möglich ist, VGzweisprachigNF zu unterrichten und zum anderen die Garantie, dass das Gesetz angewendet und umgesetzt werden kann. ZweiflerInnen weisen darauf hin, dass nur 23% der insgesamt 900'000 VGKinderNF indigener Herkunft in den Genuss des Angebots des DIGEBI kämen, doch der Schulunterricht der restlichen 77% auf Spanisch erteilt würde. Nicht zuletzt wird von beiden Seiten ­ BefürworterInnen und GegnerInnen ­ das Argument der Identität herbeigezogen. Wer in einer anerkannten Sprache sprechen dürfe, fühle sich ,,mehr Guatemalteke", heisst es auf der einen Seite. Auf der anderen wird eine Spaltung der Gesellschaft befürchtet, weil nach dem neuen Gesetz z.B. auch traditionelle Flur- und Strassennamen oder Fincas etc. je nach linguistischer Gemeinde in eine MayaSprache, VGGarífunaNF oder Xinca umbenannt werden müssen.


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